Gleiszellen-Gleishorbach

Der Wein- und Ferienort in der Südpfalz

Bauberatung in der Dorferneuerung Gleiszellen-Gleishorbach

Dorferneuerung Chance für das dörfliche Zusammenleben und Instrument zur Erhaltung und
Sanierung alter Bausubstanz im Ortskern

Der historische Ortsbereich von Gleiszellen-Gleishorbach weist in vielen Bereichen noch die ursprüngliche Bausubstanz auf. Die Unverwechselbarkeit des Ortes wird in hohem Maße durch die gebaute Umwelt geprägt. Umgenutzte und vorbildlich renovierte Objekte prägen die Identität mit dem eigenen Lebensmittelpunkt eben so wie markante Details z.B. Tore und Türen. Die Sensibilisierung für ortsprägende Gestaltungsmerkmale und somit für das vorhandene erhaltenswerte Potential in Gleiszellen-Gleishorbach ist ein wichtiger Aspekt um auch den innerörtlichen Bereich für junge Familien lebenswert zu erhalten.
Ein positives Ortsbild ist eine Chance für die Ortsprofilierung und damit Voraussetzung für die bessere Vermarktung einer ländlich geprägten Region im Sinne des sanften Tourismus. Die Bewahrung und Pflege der historischen Bausubstanz und die Kombination mit modernen zeitgenössischen Architekturelementen trägt dabei den Ansprüchen an den heutigen Wohnkomfort Rechnung.

Förderung privater Maßnahmen
Durch die Anerkennung als Dorferneuerungsgemeinde können
auch Anträge auf Zuschüsse für private Maßnahmen (in der Re-
gel bis Baujahr 1945) gestellt werden.

Was wird gefördert?

Bauliche Maßnahmen zur Erneuerung, zum Aus-, Um-
oder Anbau älterer orts- und landschaftsprägender oder öffentlich bedeutsamer Gebäude mit Hof- und Grünflächen einschließlich denkmalpflegebedingter und bauökologischer Mehraufwendungen;

Schaffung von neuem Wohnraum in Ortskernen durch Umnutzung leerstehender Bausubstanz oder Schließung von Baulücken in maßstäblicher, dörflicher Architektur (gestalterische Mehraufwendungen);

Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden bestehender oder ehemaliger land- und forstwirtschaftlicher Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe mit orts- und landschaftsprägendem Charakter einschließlich Hof- und Grünflächen;

Bauliche Anpassung von Gebäuden land- und forstwirtschaftlicher Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe einschließlich ihrer Nebengebäude und Hofflächen
– an die Erfordernisse zeitgerechten Wohnens und Arbeitens,
– zum Schutz nachteiliger Einwirkungen von außen,
– an das Ortsbild oder die Landschaft;
– Maßnahmen zur Schaffung eines umweltverträglichen dörflichen Fremdenverkehrs und der naturnahen Erholung.

Was wird nicht gefördert?

Nicht gefördert werden Vorhaben, die ganz oder überwiegend Schönheitsreparaturen darstellen oder der Bauunterhaltung dienen, in Neubaugebieten liegen oder die bereits begonnen wurden.

Wie hoch ist die Förderung?

Als förderfähige Ausgaben im Rahmen des Zuwendungszweckes gelten die von der Bewilligungsbehörde anerkannten Ausgaben und Kosten gemäß DIN 276, die durch Kostenvoranschläge nachzuweisen sind. Bei Vorhaben zur Schaffung von Wohnraum betragen die förderfähigen Kosten bis zu 153,00 € pro m² neu geschaffener Wohnfläche. Eigenleistungen werden, soweit sie nach Art und Um-fang vertretbar sind, als Barmittelersatz anerkannt. An den förderfähigen Kosten beteiligt sich das Land anteilig mit bis zu 35%, in der Regel höchstens jedoch mit 30.000 € pro Objekt. Zuwendungen werden grundsätzlich nur bewilligt, wenn die förderfähigen Ausgaben mindestens 7.669 € je Einzelvorhaben betragen
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet unter den genannten Zielsetzungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Der Zuschuss ist unabhängig vom Einkommen und muss nicht zurückgezahlt werden.

Welche Unterlagen brauche ich?

Für die Bewilligung von Fördermitteln ist vorab ein Förderantrag zu stellen. Dabei sollte mit einem ausreichenden Vorlauf für die Bearbeitung von ca. einem halben bis zu einem Jahr gerechnet werden. Mit der Maßnahme darf allerdings erst nach der Bewilligung der Fördermittel oder der Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn begonnen werden. Eine Maßnahme kann sich über drei aufeinander folgende Jahre erstrecken, muss also nicht in einem kurzen Zeitraum durchgeführt werden. Auf diese Weise kann sich schnell eine umfangreiche Sanierungsmaßnahme ergeben, wenn ein Antragsteller drei Jahre voraus plant und den Antrag entsprechend entwickelt.
Die Anträge sind an keine Frist gebunden, jedoch wird grundsätzlich ein frühzeitiger Kontakt zu Beginn der Planungsphase empfohlen.
Der Förderantrag steht als Download zur Verfügung. Unverzichtbare Anlagen sind:
• Lageplan
• Fotografien, die den Bestand dokumentieren
• Detaillierte Unternehmerangebote oder eine vom Architekten erstellte Kostenberechnung
• Planzeichnungen bei Änderungen am Gebäude
• Aufstellung der Eigenleistungen soweit beabsichtigt

Wo bekomme ich Hilfe? Ansprechpartner/-innen

Ortsgemeinde Gleiszellen-Gleishorbach
Ortsbürgermeister Johann Kumpfmüller
email: ob.glz-glh@t-online.de
Tel.: 06343 -7007575

sc stadtconcept GmbH
Charles-de-Gaulle-Straße 17
Dipl.-Ing. Brigitte Busch
76829 Landau
Tel.: 06341-9676254
E-Mail: busch@stadtconcept.com

Planungsbüro B-Plan
Dr. Christine Halfmann
Welzbachstr. 35a, 55437 Appenheim
Tel.: 06725 -300475
E-Mail: christine.halfmann@t-online.de

Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau
Martina Jung
Tel.: 06341 940-201
E-Mail: Martina.Jung@suedliche-weinstrasse.de
und
Nicole Hauser
Tel.: 06341 940-202
E-Mail: Nicole.Hauser@suedliche-weinstrasse.de.
Auf Zuweisungen des Landes besteht kein Rechtsanspruch.
Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem
Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

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